Forderung

Die Schulkonferenz muss als zentrales Entscheidungsgremium der Schule aufgebaut werden. Beteiligungsrechte der Schüler:innen und Eltern in der Schulkonferenz haben gestärkt werden. Das bedeutet konkret:

  • Mindestens zwei Sitzungen der Schulkonferenz pro Schulhalbjahr.
  • Klarstellung im Gesetz, dass die Schulkonferenz als das höchste Gremium der Schule agiert.
  • Verbindlichkeit der Beschlüsse der Schulkonferenz, ohne nachträgliche Genehmigung durch die GLK.
  • Ausweitung der Kompetenzen der Schulkonferenz: in §47 Absatz 4 soll die Schulkonferenz bemächtigt werden zu den aufgelisteten Themen Entscheidungen zu treffen.

Begründung

Obwohl die Schulkonferenz laut dem Schulgesetz Baden-Württemberg als das „gemeinsame Organ der Schule“ beschrieben wird, dass die verschiedenen Perspektiven von Lehrkräften, Eltern und Schülern zusammenbringt, sind ihre Entscheidungsspielräume faktisch eingeschränkt – insbesondere durch das Zustimmungserfordernis der GLK bei zentralen Fragen. Das widerspricht dem demokratischen Anspruch der Schulkonferenz – gerade auch im Sinne der politischen Bildung und der aktiven Teilhabe von Schüler:innen und Eltern am Schulleben. Tatsächlich ist es die Gesamtlehrerkonferenz (GLK), die in vielen wichtigen Fragen die Entscheidungshoheit behält – sei es bei der Schul- und Hausordnung, bei Grundsatzentscheidungen zur Leistungsbewertung oder bei pädagogischen Konzepten. Die Schulkonferenz darf hier oft nur im „Einvernehmen“ mit der GLK entscheiden, oder sie soll Entscheidungen der GLK „billigen“. Damit wird der Schulkonferenz nicht etwa die übergeordnete Rolle, die sie verdient, eingeräumt, sondern vielmehr eine untergeordnete. Die Schulkonferenz ist leider das einzige Gremium, in dem Lehrkräfte, Eltern und Schüler:innen gemeinsam Entscheidungen treffen können. Und durch diese Vertretung der für das Schulleben wichtigsten Perspektiven das Gremium, dass die besten Entscheidungen für die Schulgemeinschaft treffen. Sie ist damit ein Lernort für demokratische Kultur – gerade für Schüler:innen, die hier echte Teilhabe erfahren könnten. Wenn aber alle Entscheidungen letztlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der GLK stehen, ist diese Beteiligung weitgehend symbolisch. Das ist ein pädagogisches Versäumnis und das ist ein undemokratisches System. Dass die GLK der Schulkonferenz in so vielen Bereichen übergeordnet ist, bedeutet eine strukturelle Ungleichbehandlung. Statt Kooperation und Augenhöhe gibt es Hierarchie – und das widerspricht dem Leitbild einer Schule als demokratisch gestalteter Bildungs- und Lebensraum. Daher fordern wir eine Überarbeitung von §47 des Schulgesetzes Baden-Württemberg. Die Schulkonferenz muss als zentrales Entscheidungsgremium der Schule aufgebaut werden. Beteiligungsrechte der Schüler:innen und Eltern in der Schulkonferenz haben gestärkt werden. Das bedeutet konkret:

  • Mindestens zwei Sitzungen der Schulkonferenz pro Schulhalbjahr.
  • Klarstellung im Gesetz, dass die Schulkonferenz als das höchste Gremium der Schule agiert.
  • Verbindlichkeit der Beschlüsse der Schulkonferenz, ohne nachträgliche Genehmigung durch die GLK.
  • Ausweitung der Kompetenzen der Schulkonferenz: in §47 Absatz 4 soll die Schulkonferenz bemächtigt werden zu den aufgelisteten Themen Entscheidungen zu treffen.

Eine demokratisch legitimierte Schulkonferenz, die echte Gestaltungsmacht hat, das ist kein Risiko – das ist Demokratie. Für eine Schule, die auf Beteiligung setzt, auf Perspektivenvielfalt, auf gemeinschaftliches Entscheiden. Wer Demokratie an Schulen fördern will, muss sie dort auch ernst nehmen.