Forderung
Die Schulkonferenz sollen die Möglichkeit bekommen, nach pädagogischem
Ermessen eigene Handyregelungen zu finden, welche den landesweiten Regelungen
wiedersprechen. Ausgestalltung der Landesweiten Regelungen sollen von
Schüler*innen selbst gefällt werden. Dafür muss § 2 Abs. 1 Punkt 2 Konfo gestrichen
und den Schüler*innen entsprechende Befugnisse gewährt werden. Für
Mittagspausen, sowie Hohlstunden darf es kein Handyverbot geben.
Begründung
Landesweite Regelungen sind sinnvoll, um Sicherheit für Schulen zu schaffen.
Gleichzeitig sind sie in einer schnellebenden Welt mit diversen Anforderungen auch
oft lähmend. Zudem können Verbote die tieferliegenden Probleme der
Handynutzung nicht lösen. Daher müssen Schulen in der Lage sein eigene Wege zu
gehen, wenn sie für ihre Situation bessere Lösungen finden.
Der Koalitionsvertrag ist klar festgehalten, dass die Expertenkommission „Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt“ auf Bundesebene abgegebenen Empfehlungen
berücksichtigt werden soll. Diese Empfehlung sieht vor, dass Schüler*innen auf
Schulebene an der Ausgestalltung von Handyregelungen beteiligt werden müssen.
Das geht allerdings nicht weit genug. Wir dürfen Schüler*innen nicht die Kompetenz
absprechen, selbst darüber zu bestimmen, was mit den Handys während der
Handypause passiert. Nur so können die entsprechenden Regelungen bei den
Schüler*innen auf Zustimmung treffen.
Wärend Mittagspausen und Hohlstunden ist eine Handypause nicht umsetzbar.
Vorallem wenn Schüler*innen das Schulgelände verlassen dürfen, erfüllt die
Handypausen in diesen Zeiten nicht ihren eigentlichen Zweck, sondern vertreibt
Schüler*innen vom Schulgelände und schwächt sich selbst, da Schüler*innen daran
gewöhnt werden, die Handypause zu missachten.