Forderung

Kurzfassung:

Der Landesschülerbeirat muss finanzielle und personelle Selbstbestimmt handeln
können. Er benötigt ein Verwaltungsrecht über seine Finanzen und muss die LSBR-Beauftragen wählen dürfen. Gleichzeitig ist es unumgänglich, dass die Beauftragten mehr Handlungsfreiheit erhalten, sowie das der LSBR durch eine Geschäftsstelle unterstützt wird.

Begründung

Die Position des LSBR muss strukturell gestärkt werden, damit er seine Aufgabe als
Gremium, welches Entscheidungen des Kultusministerium kritisieren und
Anregungen geben soll ausüben kann. Dies ist nicht möglich, wenn der LSBR zur
Ausübung seiner Funktion vom Kultusministerium abhängig ist.
Um diese Abhängigkeiten abzubauen baucht der LSBR die möglichkeit, über seine
Finanzen frei zu entscheiden, damit er in einem Konfliktfall nicht blockiert werden
kann.

Gleichzeitig sollte der LSBR nachhaltig gestärkt werden. Da die gewählten Mitglieder ihre Aufgaben ehrenamtlich neben Schule oder Ausbildung übernehmen, ist eine professionelle organisatorische und pädagogische Betreuung notwendig. Eine eigene Geschäftsstelle würde eine bessere Zusammenarbeit mit anderen Gremien, politischen Aktör*innen und der Presse ermöglichen, da er in diesen Punkten nichtmehr von einzelnen Ehrenamtlichen abhängig wäre.

Eine demokratische Schülervertretung muss nicht nur angehört werden, sondern auch über die notwendigen finanziellen, personellen und organisatorischen Mittel verfügen, um ihre Aufgaben selbstbestimmt wahrnehmen zu können.

Langfassung der Forderung:

Der LSBR braucht:

1. Kontrolle über die eigenen Finanzen
Der LSBR muss selbst entscheiden können, wofür er das Geld, welches ihm im
Haushalt zugesprochen wurde, ausgeben will. Das Kultusministerium darf nicht in die finanziellen Entscheidungen des LSBR nicht eingreifen

.
2. Das Wahlfreiheit über die LSBR-Beauftragten
Die LSBR muss das Recht haben, seine Beauftragten selbst zu wählen. Das sollte
anfänglich über eine halbjährigen Wahl und kann langfristig durch eine jährliche
Wahl geschehen. Diese Struktur muss jetzt geschaffen und langfristig gefestigt
werden.

3. Mehr Freiheit für die LSBR-Beauftragten
Die Restriktionen, welche das Referat den LSBR-Beauftragten auferlegt hat, müssen
aufgehoben werden. Es ist notwendig, dass die Beauftragten selbständig und ohne
langwierige Rücksprachen ihre Rolle als Unterstützung des LSBR voll wahrnehmen
können und z.B. auch Protokolle schreiben dürfen.

4. Geschäftsstelle
Genauso wie der LSBR durch die Beauftragten pädagogisch unterstützt werden soll,
braucht er auch organisatorische Unterstützung. Diese Untersützung soll eine
Geschäftsstelle bereitstellen, welche entweder von einer überparteilichen Stiftung
oder dem Kultusministerium gestellt wird.