Kurzfassung
im deutschen Bildungssystem gibt es große Probleme – aber auch große Hoffnungen auf Veränderung. Wir Schüler*innen erleben täglich, was verbessert werden muss. In diesem Schuljahr sehen wir die Bildungsgerechtigkeit, mentale Gesundheit, Demokratiebildung und Schüler*innenbeteiligung als die Felder, in denen politische Leistungen erbracht werden müssen. Am Ende dieses Schuljahres benoten wir – genauso, wie wir Schüler*innen ständig benotet werden – die Bildungspolitik Baden-Württemberg sowie alle demokratischen Fraktionen im Landtag an ihren Leistungen in diesen Feldern.- Bildungsgerechtigkeit -
Darf der Bildungserfolg von uns Schüler*innen von Herkunft, Einkommen und den Möglichkeiten des Elternhauses abhängen? Die PISA-Ergebnisse¹ zeigen: Das tut es. Wir teilen die Meinung des Ministers, wenn er sagt: „Jedes Kind soll seine Talente entfalten und Leistung erbringen können - unabhängig von seiner Herkunft und vom Einkommen der Eltern." Ein gutes Bildungssystem muss allen Schülerinnen die gleichen Chancen eröffnen. Solange soziale Unterschiede über Bildungschancen entscheiden, ist das Versprechen von Chancengerechtigkeit eine Lüge.
Der ÖPNV muss für uns Schülerinnen kostenlos werden. Der Schüler*innenausweis könnte unkompliziert als Fahrkarte benutzt werden. Bildungsgerechtigkeit beinhaltet auch den Weg zur Bibliothek, zum Lernen mit Mitschülerinnen oder zum Besuch im Museum. Fahrtwege sind Teil von Bildung. Konsequent kostenlose Bildungspolitik beginnt und endet nicht am Schultor.
Gleichzeitig braucht jede Schule an mindestens drei Nachmittagen pro Woche kostenfreie und qualifiziert betreute Lernzeiten. Wenn Schulen ein gewisses Lerntempo vorgeben, wird es immer Schülerinnen geben, die bei einzelnen Themen nicht mitkommen. In Fächern, die auf vorherige Inhalte aufbauen, ist das fatal. Daher brauchen wir einen Ort, an dem Schülerinnen diese Lücken - unabhängig vom Elternhaus - füllen können.
Aber wahre Bildungsgerechtigkeit kann es nicht geben, solange Schülerinnen in Armut aufwachsen. Mehr als jeder/jede achte Schülerin ist armutsgefährdet². Während in jedem Klassenzimmer arme Kinder sitzen, kann ihre Armut nicht als Randthema abgetan werden.
Das kostenfreie letzte Kitajahr in Baden-Württemberg ist eine starke und wichtige Entscheidung: Es entlastet Eltern finanziell und verbessert den Zugang zu frühkindlicher Bildung. Gleichzeitig bekämpft es nur ein Symptom, welches von der Armut im Elternhaus ausgelöst wird.
Weil allerdings kein Bildungssystem den Kontostand der Eltern ändern kann, müssen wir das Problem an der Wurzel anpacken. Die gesamte Landespolitik ist deshalb in der Verantwortung, bestehende Ungleichheiten nicht kläglich abzudämpfen, sondern ihre Entstehung konsequent zu verhindern.
Baden-Württemberg ist im Umgang mit diesem Versagen offensichtlich planlos. Die Landespolitik muss mit der Erarbeitung einer konkreten Strategie gegen Kinder- und Jugendarmut endlich beweisen, dass ihr die Zukunft von armen Kindern nicht egal ist.
-
Demokratiebildung -
Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie lebt davon, dass Menschen politische Zusammenhänge verstehen, unterschiedliche Positionen einordnen, sich eine eigene Meinung bilden und Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen können. Schule muss junge Menschen dazu befähigen. Das passiert momentan höchstens beiläufig. Politische Bildung darf kein Randthema mehr sein, sondern muss als zentrale Aufgabe von Schule verstanden werden. Eine Politik, die sich weigert, ihre Kinder zu befähigen, sie richtig zu verstehen, spricht sich selbst jedes Vertrauen ab.
Kinderrechte müssen bereits in der Grundschule im Bildungsplan verankert werden. Menschen- und Grundrechte müssen spätestens ab der 5. Klasse verpflichtend behandelt werden. Wer sich weigert, Schülerinnen ihre Rechte beizubringen, lässt sich damit immer die Option offen, diese Rechte zu missachten.
Gesellschaftswissenschaften müssen in der Oberstufe an allen Schularten endlich gleichberechtigt werden. Während man alle drei Leistungsfächer mit Fächern aus dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld oder aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld besetzen kann, kann man maximal eine Gesellschaftswissenschaft als Leistungskurs wählen. Und während man die Basisfächer aus den anderen zwei Aufgabenfeldern 3-stündig hat, werden Gesellschaftswissenschaften in der Oberstufe 2-stündig, 1-stündig oder gar nicht unterrichtet³. Es muss möglich sein, mehrere gesellschaftswissenschaftliche Leistungsfächer zu wählen; Basiskurse dürfen gegenüber Sprachen und Naturwissenschaften nicht strukturell benachteiligt werden. Gemeinschaftskunde, Geschichte, Geografie, WBS und auch GGK sind keine Fächer zweiter Klasse. Eine Demokratie, die Demokratiebildung im Stundenplan klein hält, muss sich nicht wundern, wenn sie erodiert.
Wer Demokratie schützen will, darf die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht auf ein paar Schulbuchseiten reduzieren. Wir fordern deshalb in Klasse 9 einen verpflichtenden Besuch einer KZ-Gedenkstätte. Die systematische Verfolgung und Ermordung von Menschen wird dort spürbar, wo sie tatsächlich stattgefunden hat. Diese Erfahrung ist wie keine andere essenziell für das Verständnis unserer Geschichte und unserer Demokratie. Diese Erfahrung darf nicht von der Schule abhängig sein, sondern muss von allen Schülerinnen gemacht werden.
Gemeinschaftskunde muss bereits ab Klasse 7 als Hauptfach unterrichtet werden - notfalls zulasten anderer Fächer. Wenn man in der 7. Klasse politische Strukturen unterrichten kann, dann kann sich der Unterricht ab der 8. Klasse auf das fokussieren, was wirklich zählt: ein echtes Verständnis von Politik. Dazu gehören Fake News, Populismus, Extremismus, politische Kommunikation und der Umgang mit Desinformation, aber auch schon das simple Verständnis, was politisch links und politisch rechts bedeutet. Wir wissen nicht, was Faschismus ist, entsprechend gut können wir ihn bekämpfen.
-
Schülerinnenbeteiligung -
Wir Schülerinnen sind nicht nur Betroffene von Bildungspolitik, sondern müssen an ihrer Gestaltung beteiligt werden. Wer über Schulalltag, Prüfungen und Bildungspläne entscheidet, entscheidet direkt über das Leben von über 1,5 Millionen Schülerinnen⁴. Dabei darf Schülerinnenbeteiligung weder vom guten Willen einzelner Schulleitungen noch von freiwilligen Gesprächsangeboten der Politik abhängen. Sie muss auf allen Ebenen verbindlich und wirksam stattfinden. Anhören allein reicht nicht: Beteiligung ist erst dann ernst gemeint, wenn Schülerinnen tatsächlich mitentscheiden können.
Es muss damit aufgehört werden, uns mit dem lieblosen Namen „Schülermitverantwortung" (SMV) einzureden, man würde uns relevante Verantwortungen geben. Wir können niemals echte Verantwortung übernehmen, wenn wir nicht mitentscheiden dürfen.
Eine Demokratie, die jungen Menschen Mitbestimmung predigt, ihnen aber in den Institutionen, die ihren Alltag bestimmen, keine Gestaltungsmacht zugesteht, macht sich unglaubwürdig. Wer demokratische Bürgerinnen will, muss uns Schülerinnen auch ermöglichen, sich demokratisch zu beteiligen.
Die Schulkonferenz ist auf dem Papier das höchste Entscheidungsgremium der Schule. Das muss sie tatsächlich werden. Denn momentan ist es die Gesamtlehrer*innenkonferenz (GLK), welche die für uns Schülerinnen wichtigen Entscheidungen trifft. Mindestens zwei Sitzungen pro Schulhalbjahr und deutlich erweiterte Kompetenzen gehören dafür ins Schulgesetz. Dazu gehören unter anderem allgemeine Bestimmungen zu Hausaufgaben, Notengebung und Klassenfahrten, sowie die Verwendung von Haushaltsmitteln.
Die Schülerinnenvertretung in Baden-Württemberg ist unstrukturiert und mittellos. Während 13 von 16 Bundesländern Kreisschülerinnenvertretungen im Schulgesetz verankert haben⁵, gibt es bei uns in Baden-Württemberg ausschließlich SMVen in den einzelnen Schulen, den LSBR auf Landesebene und keinerlei Struktur, die diese Ebenen miteinander und untereinander verbindet. Landesweit müssen gesetzlich verankerte Kreisschülerinnenvertretungen entstehen - mit finanziellen Mitteln und organisatorischer Unterstützung. Denn es kann nicht erwartet werden, dass der LSBR allein den Kontakt zu über 4.000 Schulen hält. Aber wir 1,5 Millionen Schülerinnen erwarten auch ohne Wahlrecht - gehört zu werden.
Wir begrüßen den Vorschlag der CDU, den LSBR sowie die anderen Beratungsgremien des Kultusministeriums in die Arbeit des Bildungsausschusses einzubinden. Ein Anhörungsrecht würde sicherstellen, dass die Perspektiven der Schülerinnen, sowie anderer wichtiger Akteure unmittelbar in die Bildungspolitik einfließen könnten.
Gleichzeitig muss der LSBR nachhaltig gestärkt werden. Rechtlich gehört der LSBR als die Interessenvertretung der Schülerinnen, welche er gegenüber Kultusministerium, Politik und Öffentlichkeit ist, im Schulgesetz verankert. Um eigenständig handeln zu können, braucht er volle Kontrolle über seine eigenen Mittel und muss organisatorisch mit einer Geschäftsstelle sowie mit der Möglichkeit, über die LSBR-Beauftragten selbst zu bestimmen, gestärkt werden.
Verwaltung der eigenen finanziellen Mittel, Selbstbestimmung über die Betreuung und organisatorische Unterstützung, kurz: der LSBR braucht die Rechte, die jedes andere Beratungsgremium des Kultusministeriums und jede einzelne SMV in Baden-Württemberg hat. Dass ausgerechnet das höchste Organ der SMV eben diese Rechte, die in derselben SMV-Verordnung wie der LSBR selbst geregelt sind, nicht zugesprochen bekommt, ist eine auffällige Entscheidung. Wer die Schülerinnenvertretung von der Institution abhängig hält, die sie beraten und kritisieren soll, bringt der Politik keinen Mehrwert und gibt uns Schülerinnen keine echte Stimme, er zeigt nur, wie Scheinbeteiligung aussieht.
-
Mentale Gesundheit -
Die Aufgabe von Schule geht weit über die Vermittlung von Wissen hinaus: Sie stellt Weichen für das ganze Leben. Psychische Gesundheit darf deshalb weder als Privatsache noch als nachrangiges Thema behandelt werden. Ein Bildungssystem, das Leistung fordert, muss zugleich dafür sorgen, dass Schülerinnen gesund lernen und sich nachhaltig entwickeln. Mentale Gesundheit muss deshalb dauerhaft als zentraler Bestandteil von Bildungs- und Schulpolitik verstanden und bei politischen Entscheidungen konsequent mitgedacht werden. Momentan tut es das nicht. Mehr als 20% der Schüler*innen sind psychisch belastet. Psychische Gesundheit darf nicht länger totgeschwiegen werden.
Schülerinnen sollen die Möglichkeit bekommen, sich bis zu drei Tage im Halbjahr für ihre mentale Gesundheit freizunehmen. Diese Mental-Health-Days geben Schülerinnen die Freiheit, individuell dann eine Pause einzulegen, wenn sie sie am dringendsten brauchen. Ein solcher Tag kann Raum schaffen, um zur Ruhe zu kommen, Abstand vom Schulalltag zu gewinnen, Stress abzubauen oder persönliche Belastungen aufzufangen, bevor daraus eine größere Krise entsteht. Damit stärken Mental-Health-Days die Eigenverantwortung von Schülerinnen und erkennen an, dass psychische Erholung genauso berechtigt ist wie körperliche Genesung.
Gleichzeitig darf Schule kein System zur Sortierung von Schülerinnen nach Noten, Tempo und Leistungsfähigkeit sein, welches durch immer mehr Leistungsdruck angetrieben wird. Schule muss zu einem System werden, welches dem nachhaltigen Lernen, der persönlichen Entwicklung und der Entfaltung individueller Stärken dient. Wir müssen weg von einem permanenten Wettbewerb nach dem Motto „Friss oder stirb".
Der aktuelle Leistungsdruck führt zu Versagensängsten und die ständige Bewertung ist ein Todesurteil für nachhaltiges Lernen. Das aktuelle Schulsystem steht im Widerspruch zu Neugier, Selbstständigkeit und langfristigem Verständnis. Schülerinnen brauchen mehr Raum, um Fehler zu machen, sich auszuprobieren und in ihrem eigenen Lernprozess zu wachsen.
Schulsozialarbeit und Schulpsychologie müssen massiv ausgebaut werden. Unsere Forderung ist mindestens ein/eine Schulsozialarbeiterin pro 150 Schülerinnen und ein/eine Schulpsychologin pro 300 Schülerinnen. Diese Fachkräfte müssen im Schulalltag sichtbar sein und regelmäßig Kontakt zu Schülerinnen haben, statt erst im Krisenfall aufzutauchen. Das ist bei der aktuellen Arbeitslast der wenigen Schulsozialarbeiterinnen nicht möglich. Für Schulsozialarbeiterinnen braucht es außerdem verpflichtende Schulungen zum Erkennen und zum professionellen Umgang mit sexuellem Missbrauch, damit Schülerinnen damit nicht alleine sind.
Ab Klasse 1 soll ein Schulfach „Glück" präventiv Kompetenzen für mentale Gesundheit, Selbstreflexion, Beziehungen, Stressbewältigung und Wohlbefinden vermitteln. Es wird Zeit, Schülerinnen die Werkzeuge dafür mitzugeben, mit sich selbst und anderen gesund umzugehen. Die Politik kommt eventuell damit durch, immer nur auf Probleme zu reagieren, anstatt sie proaktiv zu bekämpfen, aber das ist kein Weg, um mit der psychischen Gesundheit von uns Schülerinnen umzugehen.
Die Probleme in unserem Land sind riesig und der politische Wille, sie anzugehen, war in den letzten Jahren winzig. Wir hoffen, dass sich in der neuen Legislatur und mit einer neuen Amtsspitze im Kultusministerium mehr im Bereich der Bildung gewagt wird, denn den Status quo zu erhalten, ist keine Politik.
Hochachtungsvoll
Johannes Stahl & David Glänzel
Vorsitzender & Grundsatzprogrammausschuss-Vorsitzender
Im Namen des Landesschülerbeirats Baden-Württembergs
Fußnoten und die ursprünglichen Adressaten befinden sich in der angefügten PDF.
Offener Brief des LSBR zum Schuljahr 2627 – Forderungskatalogi